Marktumfeld Gesundheit 2020
Die Corona-Pandemie prägt das Gesundheitswesen im Jahr 2020 maßgeblich. Die Auswirkungen sind besonders bei den stationären und ambulanten Operationen zu spüren. Im März 2020 ruft das Bundesgesundheitsministerium alle Kliniken dazu auf, planbare Krankenhausleistungen zu verschieben und stationäre Kapazitäten für COVID-19-Patienten freizuhalten. Insbesondere im zweiten Quartal bricht dadurch in zahlreichen Kliniken die Belegung ein. Dies betrifft ebenfalls Rehakliniken, da die Verlegung von Patienten aus den Akuthäusern ausbleibt.
Eine Auswertung der Krankenhausdaten (InEK) für 2020 zeigt, dass die Fallzahlen gesunken sind. Die Zahl der nach Fallpauschalen abgerechneten Behandlungsfälle ist um 13 Prozent von 19,2 auf 16,8 Millionen Fälle gesunken. Dabei war bei den kleineren (bis 299 Betten) und mittleren (300 bis 599 Betten) Krankenhäusern der Rückgang ausgeprägter als bei den größeren (ab 600 Betten).
Im März wird das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet, um die entstehenden Erlösausfälle abzumildern. Es umfasst unter anderem einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen sowie eine Pauschale für nicht belegte Betten, die für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion freigehalten werden.
Eine zusätzliche bürokratische Entlastung für Akutkrankenhäuser schafft das vorübergehende Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen für die Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation ab 1. März 2020. In der Intensivmedizin und Geriatrie gelten die Untergrenzen ab 1. August 2020 wieder.
Die meisten Maßnahmen zur Entlastung enden zum 30. September 2020. Ab November 2020 sorgt das Bevölkerungsschutzgesetz für einen Rettungsschirm 2.0. Dieser sieht gestaffelte Freihaltepauschalen für einen Teil der Krankenhäuser vor, um eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu gewähren. Zudem ist ein Ganzjahresausgleich vorgesehen, der Krankenhäusern auf Basis der Vorjahreseinnahmen Mindererlöse erstattet.
Ein Baustein des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) ist das Pflegebudget. Ab 2020 werden Pflegepersonalkosten am Bett aus dem DRG-Fallpauschalensystem ausgegliedert. Dies führt zu einer wesentlichen Veränderung der Krankenhausfinanzierung. Kliniken müssen den Umfang der Personalkosten und die Förderung jeder neuen Pflegepersonalstelle in individuellen Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern vereinbaren.
2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung, um Auszubildenden zusätzliche Qualifizierungs- und Karrierewege zu eröffnen. Sie führt die drei bisherigen Pflegefachberufe in der Alten-, der Gesundheits- und Kranken- sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Die Auszubildenden werden befähigt, Menschen aller Altersstufen in sämtlichen Versorgungsbereichen zu pflegen. Dafür erhalten alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. In der praktischen Ausbildung können sie einen Vertiefungsbereich wählen: Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Alternativ können sich die Auszubildenden für einen gesonderten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege entscheiden.