Bericht des Aufsichtsrats der SRH Holding 2021
Der Aufsichtsrat ist unabhängiges Kontrollorgan der SRH Holding im Sinne des Stiftungsgesetzes von Baden-Württemberg. In dieser Funktion befindet er gemäß der Stiftungssatzung über Ziele und Grundsätze der Geschäftspolitik der SRH und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.
Er hat sich dazu mithilfe der Berichte des Vorstandes und in Einzelbesprechungen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstandsvorsitzenden laufend über die Lage der SRH Holding sowie der Konzerngesellschaften der SRH und über alle wichtigen Vorhaben sowie wesentlichen Entwicklungen informiert und sie mit dem Vorstand beraten.
Zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 zu fünf Sitzungen zusammen.
Gegenstand seiner Beratungen waren insbesondere:
- die Berichte des Vorstands zur Lage und Entwicklung der SRH und der Konzerngesellschaften gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung,
- die Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der SRH Holding und des SRH Konzerns, die Billigung der entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von unmittelbaren Tochterunternehmen der SRH Holding sowie die Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse der sonstigen Konzerngesellschaften,
- die Billigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der SRH Gesundheit GmbH über die Gewinnverwendung sowie über die Entlastung der Geschäftsführungen und Aufsichtsrät:innen für das Geschäftsjahr 2020,
- die Einwilligung in den Erfolgsplan 2022 der SRH Holding sowie die Billigung der entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von unmittelbaren Tochterunternehmen der SRH Holding sowie die Kenntnisnahme der Erfolgspläne der sonstigen Konzerngesellschaften,
- die Entlastung des Vorstands der SRH Holding und der Geschäftsführer:innen der unmittelbaren Tochterunternehmen,
- die Einwilligung in die Entlastung von Aufsichtsrät:innen,
- die Wahl des zweiten Stellvertreters,
- die Statusberichte zur Corona-Pandemie,
- die Berufung und Abberufung von Geschäftsführer:innen,
- die Bestellung des Abschlussprüfers,
- die Einwilligung in die Verschmelzung oder Gründung von Tochterunternehmen,
- die Einwilligung in den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen,
- die Einwilligung in die Durchführung von Neu- und Erweiterungsbauvorhaben,
- die Konsequenzen aus dem Cyberangriff.
In den Fällen, in denen der Aufsichtsrat gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Stiftungssatzung in diesen Gegenständen für die Entscheidung zuständig war, hat er die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Der Jahresabschluss der SRH Holding für das Geschäftsjahr 2021, der Konzernabschluss der SRH zum 31. Dezember 2021 sowie die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften der SRH zum 31. Dezember 2021 wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Büchern und den gesetzlichen Vorschriften als übereinstimmend befunden und ihnen jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SRH für ihre erfolgreiche Arbeit im Jahr 2021.
Heidelberg, 04. Oktober 2022
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp
Vorsitzender